Beitragsordnung
(Stand Mai 2026)
Beitragsordnung für die Fördermitglieder (Unternehmen), die finanziell weniger gut aufgestellt sind:
Für Unternehmen bis zu 25 Vollzeit-Mitarbeitenden
beträgt die Aufnahmegebühr € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 240,-
Für Unternehmen mit mehr als 25 Vollzeit-Mitarbeitenden
beträgt die Aufnahmegebühr € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 800,-
Fördermitglieder beim Unternehmerbrücke e.V. sind berechtigt, alle Spezialisten und Coaches immer unentgeltlich zu nutzen. Alle Arbeiten können persönlich vor Ort oder auf Wunsch auch via Audio- und/oder Videokonferenz durchgeführt werden. Bei Arbeiten vor Ort sind nur die Auslagen zu ersetzen. (Teilzeitkräfte werden gemäß dem Vollzeitäquivalent umgerechnet)
Beitragsordnung für die Fördermitglieder (Unternehmen), die finanziell gut aufgestellt sind:
Unternehmen (≤ 25 Vollzeit-Mitarbeitende):
Die Aufnahmegebühr beträgt € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 1.400,-
Mittelständische Unternehmen (> 25 Vollzeit-Mitarbeitende)
Die Aufnahmegebühr beträgt € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 1.800,-
Mittelständische Unternehmen (> 100 Mitarbeitende)
Die Aufnahmegebühr beträgt € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 2.400,-
Fördermitglieder beim Unternehmerbrücke e.V. sind berechtigt, alle Spezialisten und Coaches immer unentgeltlich zu nutzen. Alle Arbeiten können persönlich vor Ort oder auf Wunsch auch via Audio- und/oder Videokonferenz durchgeführt werden. Bei Arbeiten vor Ort sind nur die Auslagen zu ersetzen. (Teilzeitkräfte werden gemäß dem Vollzeitäquivalent umgerechnet)
