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Beitragsordnung

(Stand Mai 2026)

 

 

Beitragsordnung für die Fördermitglieder (Unternehmen), die finanziell weniger gut aufgestellt sind:

 

Für Unternehmen bis zu 25 Vollzeit-Mitarbeitenden
beträgt die Aufnahmegebühr € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 240,-

Für Unternehmen mit mehr als 25 Vollzeit-Mitarbeitenden
beträgt die Aufnahmegebühr € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 800,-

Fördermitglieder beim Unternehmerbrücke e.V. sind berechtigt, alle Spezialisten und Coaches immer unentgeltlich zu nutzen. Alle Arbeiten können persönlich vor Ort oder auf Wunsch auch via Audio- und/oder Videokonferenz durchgeführt werden. Bei Arbeiten vor Ort sind nur die Auslagen zu ersetzen. (Teilzeitkräfte werden gemäß dem Vollzeitäquivalent umgerechnet)

Beitragsordnung für die Fördermitglieder (Unternehmen), die finanziell gut aufgestellt sind:

 

 

Unternehmen (≤ 25 Vollzeit-Mitarbeitende):

Die Aufnahmegebühr beträgt € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 1.400,-

 

Mittelständische Unternehmen (> 25 Vollzeit-Mitarbeitende)

Die Aufnahmegebühr beträgt € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 1.800,-

 

Mittelständische Unternehmen (> 100 Mitarbeitende)

Die Aufnahmegebühr beträgt € 2.800,- und der Monatsbeitrag € 2.400,-

 

Fördermitglieder beim Unternehmerbrücke e.V. sind berechtigt, alle Spezialisten und Coaches immer unentgeltlich zu nutzen. Alle Arbeiten können persönlich vor Ort oder auf Wunsch auch via Audio- und/oder Videokonferenz durchgeführt werden. Bei Arbeiten vor Ort sind nur die Auslagen zu ersetzen. (Teilzeitkräfte werden gemäß dem Vollzeitäquivalent umgerechnet)

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